Wir sind ein eingetragener Verein, deren Mitglieder legal Cannabis als Anbaugemeinschaft nach den höchsten Sicherheits- und Qualitäts-Standards in Berlin und Brandenburg anbaut. Als Mitglied hast du bei uns die Möglichkeit bis zu 50g Cannabis jeden Monat legal zu bekommen.
Hier findet Ihr uns:
WCF e. V. - Vereinsheim und Cannabis - Ausgabestelle in Friedrichshain - Ostkreuz
Wiesenweg 1-4
10365 Berlin
Mittwoch - Freitag 17:00-20:00 Uhr
Quellenvermerk: der Ausschnitt aus dem Stadtplan stammt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Abt. II / MO5
Angebot
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Personen ab dem 21. Lebensjahr mit einem Wohnsitz oder einem gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland. Höchste Qualität steht bei uns an erster Stelle. Unsere Mitglieder züchten durch Handarbeit in Verbindung mit modernster Technik rein organisches Cannabis nach den höchsten Qualitätsstandards, regelmäßig kontrolliert durch zertifizierte Labore. Ihr bestimmt bei uns aktiv, welche Sorten wir zukünftig anbauen.
Unsere Anbaufläche befindet sich Indoor im Speckgürtel Berlins.
Abholen könnt Ihr das Cannabis in unserer Ausgabestelle Nähe Ostkreuz. Mitgliedsbeitrag
Der Grundbeitrag im Verein kostet im Monat 10,- €. Hiervon finanziert der Verein alle Kosten, die nicht direkt mit dem Anbau von Cannabis in Verbindung stehen. Zusätzlich zum Grundbeitrag zahlt Ihr eine Beitragspauschale für das abgegebene Cannabis. Sie orientiert sich an den tatsächlichen Kosten des Anbaus, da wir nicht-kommerziell arbeiten. Hierzu zählen Anbauzubehör, Strom, Miete, Saatgut, Verbrauchsmaterial, Analysen, Verwaltung, Mehrwertsteuer von 19% usw. Die Beitragspauschale variiert mit der Menge an dem abgegebenen Cannabis pro Mitglied. Als Richtwert könnt Ihr mit 10,- € je ausgegebenen Gramm Cannabis rechnen.
Die Abgabe von Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder des WCF e.V.
Mit der Mitgliedschaft im Verein akzeptierst Du diesen Mitgliedsbeitrag.
Sorten Indica und Sativa - Definitionen
Konsumenten verbinden Cannabis Indica und Cannabis Sativa vor allem mit ihrer wahrgenommenen Wirkung auf den menschlichen Körper. Wirft man einen Blick auf die klassische Definition, so neigen Indicas dazu, ein starkes körperliches High zu erzeugen, im Gegensatz zu einem eher zerebralen (psychischen) Rausch der Sativa-Pflanze. Für die meisten Marihuana-Konsumenten weckt der Begriff Indica Erinnerungen an einen Couch-Lock und tiefe Entspannung. Für den Konsumenten sind sowohl Sativa als auch Indica stark mit ihrem wahrgenommenen Wirkungsprofil verbunden. Die meisten Cannabisnutzer denken daher bei der Bezeichnung Sativa an ein erhebendes, anregendes und zerebrales Erlebnis.
SativaIndica
Die vermeintlichen Unterschiede der Wirkung auf einen Blick: Indica vs. Sativa
Während Sativa stimulierend wirkt, erzeugt Indica eher Entspannung
• Sativa regt an und kann energetisierend wirken, Indica hingegen hat einen beruhigenden Effekt
• Deshalb wird Sativa eher für tagsüber und Indica für nachts (z. B. bei Einschlafproblemen) verwendet
• "High"-Gefühl ist bei Sativa gewissermaßen kopflastig, bei Indica hingegen körperlich
• Sativa gibt Energie und kann den Fokus stärken
• Indica hingegen kann gegen Schmerzen wirken
Prävention
Prävention und Sucht ist ein sehr ernstzunehmendes Thema. Daher hat unser Verein einen Präventionsbeauftragten, den Ihr bei Fragen immer erreichen könnt. Er informiert und bietet seine Hilfe zu folgenden Themen an:
• Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen des Cannabiskonsums
• Aufklärung zu Wechselwirkungen und Gefahren bei Überdosierung und multiplem Substanzgebrauch (Mischkonsum mit anderen Substanzen)
• Informationen zu „Safer Use“ – Strategien, um die Risiken des Cannabisgebrauchs zu minimieren und einen verantwortungsbewussteren Umgang mit Cannabis zu erzielen
• Beratung zur Entwicklung von stofflichen und psychischen Abhängigkeiten bei Drogenmissbrauch anhand des Trias Modell zur Entstehung von Substanzgebrauchsstörungen
• Vermittlung von Frühwarnsignalen bei einer sich entwickelnden Abhängigkeit
• Beratung zur Erreichung von Abstinenz bei Cannabiskonsum
• Beratung und Weitervermittlung an Drogen- und Suchtberatungsstellen, Fachstellen für Suchtprävention
• Hinweise auf mögliche psychische und gesundheitliche Schäden bei einem Konsum von Cannabis im Alter von unter 25 Jahren.
• Zur Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes im häuslichen Umfeld informiert/ berät die Präventionsfachkraft auch Personensorgeberechtigte die ihr Cannabis über den WCF e.V. beziehen, oder Cannabis privat zum Eigenkonsum anbauen.
FAQ Ist der Erwerb von Cannabis in einer Anbauvereinigung legal?
Ja, seit dem der Bundestag das Cannabisgesetz 2024 beschlossen hat, dürfen Mitglieder in Anbauvereinigungen innerhalb ihres Clubs legal Cannabis anbauen und auch beziehen.
Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied in unserer Anbauvereinigung zu werden?
Du musst mindestens 21 Jahre alt sein. Dein Wohnort, oder dauerhafter Aufenthaltsort ist in Deutschland. Du bist in keiner weiteren Anbauvereinigung bereits Mitglied.
Warum ist die Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren möglich?
Der Gesetzgeber gibt besondere Auflagen für die Abgaben von Cannabis an Personen zwischen 18 und 21 Jahren, die wir leider im Moment nicht erfüllen können.
Was kostet mich das wirklich?
Da wir kein Cannabis verkaufen dürfen, wird die Abgabe über den Mitgliedsbeitrag geregelt. Der Beitrag besteht aus 2 Teilen, dem Grundbeitrag als fester Bestand und der Beitragspauschale, die je nach Menge variiert. Der Grundbeitrag ist 10,- € im Monat. Zusätzlich zahlt Ihr eine Beitragspauschale pro Paket was Ihr bekommt. Ein Paket sind immer 5 Gramm. Ihr könnt auch mehrere Pakete nehmen. Da die tägliche Abnahme auf 25 Gramm gesetzlich begrenzt ist, könnt Ihr bis zu 5 Pakete auf einmal bekommen.
Als Orientierung entspricht ein Gramm ziemlich genau 10,- €.
Welche Sorten baut ihr an?
Wir starten mit einem Hybrid aus Indica und Sativa. Später gibt es für jeden Phenotyp eine Sorte. Ihr bestimmt aktiv welche Sorten wir anbauen.
Du hast die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Sorten zu wählen. Jede Ernte wird im Labor auf den genauen THC Wert getestet und wird von uns mit einem Label versehen.
Ist euer Cannabis getestet?
Ja, jede Ernte wird regelmäßigen Qualitätstest in einem anerkannten Labor unterzogen.
Wie baut ihr an?
Um eine gleichbleibende Qualität zu sichern, bauen wir nur Indoor an. Wir verwenden dabei keine Chemie, nur rein biologische Produkte und die neueste Technik. Unser Team ist stets und ständig an den Pflanzen und überwacht jeden Prozess, damit wir das perfekte Produkt für dich erzeugen.
Wieviel Cannabis kann ich bekommen?
Laut Gesetz darfst du maximal 50g im Monat, und 25g an einem Tag bekommen.
Kann ich auch Samen oder Stecklinge bekommen, wenn mir eine Sorte gut gefällt?
Das ist leider nicht möglich. Wir sind eine Anbauvereinigung und kein Händler. Wir können dir aber gerne bei der Suche nach deiner Lieblingssorte helfen.
Wie viele Mitglieder könnt ihr aufnehmen?
Die Mitgliederzahl ist gesetzlich auf 500 begrenzt. Wird diese Zahl erreicht, gelangt man auf Wunsch auf eine Warteliste.
Was passiert mit meinen Daten, speziell mit meinem Namen?
Eure Daten unterliegen bei uns einem strengen Datenschutz und die Namen werden an niemanden weitergegeben.
Lediglich anonymisierte Daten müssen wir einmal im Jahr an die gesetzliche Behörde zu Statischen Zwecken übermitteln.
Was muss ich für die Abholung mitbringen?
Ein Personaldokument und der Mitgliedsausweis sind für jede Abholung Pflicht.
Was ist Cannanas und wozu brauche ich die App?
Cannanas ist eine App über die wir von der Bestellung, über die Bezahlung bis zur Abgabe von Cannabis an Euch alles organisieren. Ihr müsst euch bei Cannanas erstmalig registrieren, stellt damit einen Mitgliedsantrag bei uns, und habt dann einen eigenen Account. Wie die meisten CSC‘s in Deutschland nutzen auch wir diese App. Probiert es einfach aus, es ist mega easy.
Was mache ich, wenn ich kein Smartphone habe um die App zu nutzen?
Dazu beraten wir Dich gerne vor Ort. Komme einfach bei uns in der Ausgabestelle in Ostkreuz vorbei. Dort kannst Du auch ohne Smartphone und App einen Mitgliedsantrag stellen.
Medizinisches Rezept oder CSC?
Rezepte sind immer zeitlich begrenzt gültig, danach musst du dich um ein neues bemühen. Vorsichtig vor Rezepten aus dem Ausland, auch wenn es vermeintlich deutsche Ärzte sind. Du gibst deine Daten in einem Graubereich weiter. Anbauvereinigungen sind legal und orientieren sich an längerfristige und beratende Abgabe von Cannabis.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die gesetzliche Mindestmitgliedschaft ist 3 Monate. Nach Ablauf dieser 3 Monate kannst du einfach eine Mail, mit Namen und Mitgliedsnummer an:
Kündigen@wcfriends.de
senden und damit deine Mitgliedschaft kündigen. Oder du benutzt einfach den Button im Menü.
Hier kannst Du Dir unsere Satzung als PDF herunterladen
Beitrags- und Finanzordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Finanzierung und die Umlagen. Sie kann von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand geändert werden.
§ 2 Beschlüsse über die Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
2.1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Grundbeitrags und die Aufnahmegebühr. Der Vorstand legt die Höhe der Beitragspauschale im Mitgliedsbeitrag fest.
2.2. Die festgesetzten Beiträge gelten immer sofort nach dem Beschluss.
§ 3 Grundbeitrag
3.1. Der Grundbeitrag dient der allgemeinen Finanzierung des Vereins. Mitglieder zahlen 10,- € pro Monat, Ehrenmitglieder sind von dieser Zahlung befreit.
3.2. Der Grundbeitrag wird per SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen, und ist immer zum Monatsanfang zu zahlen. Eine Einmalzahlung für ein ganzes Jahr ist auch möglich. Die Einrichtung des Lastschriftverfahrens kostet einmalig 5,- € und ist in der ersten Zahlung inbegriffen.
3.3. Jedes Mitglied verpflichtet sich am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und sorgt für eine pünktliche Einrichtung der Beiträge. Kann der Beitrag durch den Verein nicht einbezogen werden oder wird er aus Gründen zurückgebucht, kommt das Mitglied seiner Zahlungspflicht in Verzug. Das Mitglied trägt hierfür die entstandenen Kosten. Der Verein kann durch den Vorstand weiter ein Strafgeld von 50,- € je Einzelfall verhängen.
3.4. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
3.5. Abteilungen können über Erlass vom Vorstand gesondert Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
3.6. Mitglieder, die in Ausnahmefällen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen können, sind verpflichtet bis spätestens zum 7. jeden Monats den Beitrag in bar zu entrichten und tragen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von 2,- € pro Monat. Mit jeder verspäteten Woche der Zahlung erhöht sich die Gebühr um weitere 2,- €.
3.7. Zusätzlich sind die Mitglieder laut §17 Abs. 2 des Cannabis-Gesetzes verpflichtet Vereinsstunden abzuleisten, wenn sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind. Mitglieder im WCF e.V. müssen im Jahr 4 Pflichtstunden im Verein dazu leisten. Ausnahmen können wegen Krankheit, beruflichen Verpflichtungen, Urlaub und Reisen, familiäre Notfälle, höhere Gewalt oder sonstige nachweisliche Gründe, gewährt werden. Der Verein ist hierzu rechtzeitig zu informieren.
§ 4 Beitragspauschale
4.1. Die durch den Anbau von Cannabis und die weitere Vereinsarbeit entstehenden Kosten werden über eine monatliche Beitragspauschale geregelt. Diese Beitragspauschale kann variieren.
4.2. Bei der monatlichen Abgabe von Cannabis, wird diese Beitragspauschale direkt erhoben und wird vor der Abgabe in voller Höhe fällig.
4.3. Die monatliche Beitragspauschale ist gestaffelt nach der gesamten Abgabemenge in einem Kalendermonat. Sie bezieht sich auf ein Gramm Cannabis.
4.4. Bezieht ein Mitglied während des laufenden Monats mehrmals (im gesetzlichen Rahmen) Cannabis, erhöht sich die monatliche Beitragspauschale entsprechend der abgeholten Menge.
4.5. Der Vorstand bestimmt die Höhe der Beitragspauschale an Hand der tatsächlichen Kosten und Umlagen und passt diese dementsprechend an. Die Höhe der Beitragspauschale wird sowohl auf der Homepage, als auch in den Ausgabestellen für die Mitglieder, einsehbar gemacht.
4.6. Die Erhebung von Grundbeitrag und Beitragspauschale erfolgt durch Datenverarbeitung. Personengeschützte Daten werden nach Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinsaustritt
Freiwilliger Austritt ist als Kündigung schriftlich dem Vorstand zu erklären. Die Kündigungsfrist ist in der Satzung geregelt. Gezahlte Beiträge verfallen mit der Kündigung. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§ 6 Vereinskonto des Weed Club Friend e. V. ist bei der Skatbank. IBAN: DE71 8306 5408 0005 4774 25
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